Brandschutz bei geringem und mittlerem Risiko

FEUER BEKÄMPFEN
GERINGES UND/ODER MITTLERES RISIKO

Der Feuerwehrlehrgang wird nach den Bestimmungen der Fachkunde organisiert. 43 des Gesetzesdekrets 81/08, das den Arbeitgeber verpflichtet, einen oder mehrere Arbeitnehmer zu benennen, die für die Umsetzung von Brandschutz- und Notfallmanagementmaßnahmen verantwortlich sind.
Das Gesetz sieht außerdem vor, dass alle dem Brandschutzteam zugeteilten Arbeitnehmer eine spezielle Ausbildung durch spezielle Brandbekämpfungskurse erhalten müssen.
Die Inhalte der Brandschutzschulungen müssen auf die Art der Tätigkeiten und deren Brandrisikoniveau (geringes Risiko, mittleres Risiko oder hohes Risiko) abgestimmt sein und dem Ministerialerlass vom 10.03.98 entsprechen.
Darüber hinaus ist die Kunst. Gemäß Art. 37 des Gesetzesdekrets 81/08 ist außerdem erforderlich, dass jeder Mitarbeiter der Brandbekämpfungsmannschaft eine regelmäßige Aktualisierung der Brandbekämpfungsschulung durchführt.

Beschreibung der Kurse
Wir organisieren einen Brandbekämpfungskurs mit geringem und mittlerem Risiko, der sich an Mitarbeiter von Feuerwehrteams für Unternehmen mit geringem und/oder mittlerem Risiko richtet.


Bescheinigung ausgestellt:
Nach bestandener Abschlussprüfung wird das Zertifikat Brandschutzbeauftragter (geringes Risiko) ausgestellt.


Share by: